Verfahrenskosten

Verfahrenskosten für Anträge, die ab dem 10.05.2024 einreicht werden:

Verfahrenskosten für die Beratung von Studien durch die Ethikkommission an der Medizinischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

I. Arzneimittelprüfungen

  1. Klinische Prüfungen nach § 42 AMG a.F.:
    • Nachmeldung eines Prüfzentrums als federführende Ethikkommission € 200,-
    • Amendment
      • formale Änderungen sowie Änderungen bei bereits bewerteten Prüfstellen € 35,-
      • substantielle inhaltliche Änderungen
        • als federführende Ethikkommission angemessen an den Beratungsaufwand € 250,- bis 600,-
        • als beteiligte Ethikkommission € 50,-
      • Prüfung einer aktualisierten Prüferinformation € 100,-
      • Prüfung eines Jahresberichts € 100,-
      • Bearbeitung eines Studienabbruchs € 50,-
  1. Bei klinischen Prüfungen nach EU-Verordnung 536/2014 erfolgt die Gebührenerhebung nach § 40 Absatz 6 AMG n.F. i.V.m. der Anlage zu § 12 der Klinischen Prüfungs-Bewertungsverfahrens-Verordnung (KPBV).

 

II. Medizinprodukteprüfungen

Für die Beratung von klinischen Prüfungen von Medizinprodukten nach EU-Verordnung 2017/745 und dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) erfolgt die Gebührenfestsetzung nach den landesrechtlich festgelegten Gebühren gemäß dem Allgemeinen Gebührentarif des Landes NRW, Tarifstelle 12.1.6.4.6 ff. in Verbindung mit § 1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

III. Leistungsstudien mit In-vitro-Diagnostika

Für die Bewertung von Leistungsstudien mit In-vitro-Diagnostika nach EU-Verordnung 2017/746 und dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) erfolgt die Gebührenfestsetzung nach den landesrechtlich festgelegten Gebühren gemäß dem Allgemeinen Gebührentarif des Landes NRW, Tarifstelle 12.1.6.5.6 ff. in Verbindung mit § 1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

IV. Berufsrechtliche Beratung nach § 15 Absatz 1 der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte und Beratung nach § 2 Absatz 3 der Satzung

  1. Forschungsvorhaben, die ausschließlich aus Mitteln einer Universität oder Fachhochschule, eines Bundeslandes, des Bundes oder einer gemeinnützigen Forschungsförderungsorganisation oder der Europäischen Kommission finanziert werden
    • Erstberatung € 150,-
    • Zweitberatung / nachträgliche Änderung € 50,-
  1. Forschungsvorhaben mit einem externen Sponsor
    • Erstberatung € 1.350,-
    • Zweitberatung € 500,-
    • Nachträgliche Änderung
      • formale Änderungen sowie Änderungen bei bereits bewerteten Prüfstellen € 35,-
      • substantielle inhaltliche Änderungen € 50,- bis € 500,-
    • Prüfung einer aktualisierten Prüferinformation € 100,-
    • Prüfung eines Jahresberichts € 100,-
    • Bearbeitung eines Studienabbruchs € 50,-

 

V. Bewertungen nach §§ 31 ff. Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und §§ 8, 9 Transfusionsgesetz

  1. Bewertung eines Forschungsvorhabens (s. zu IV. ausgewiesene Beträge)
  2. Bewertung nachträglicher Änderungen (s. zu IV. ausgewiesene Beträge)

Verfahrenskosten (alt):

Nach § 9 Abs. 1 und 2 der Satzung werden folgende Verfahrenskosten für die Beratung von Forschungsvorhaben durch die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn erhoben:

Arzneimittelprüfungen (nach AMG a.F.)

Beratung einer monozentrischen Studie:1800 €

Beratung einer multizentrischen Studie:

  • als federführende Ethikkommission bis zehn beteiligte Prüfzentren: 2900 €
  • als lokale Ethikkommission: 600 €

Bearbeitung einer Nachmeldung eines Prüfzentrums als federführende Ethikkommission: 200 €

Prüfung einer aktualisierten Prüferinformation: 100 €

Prüfung eines Jahresberichtes: 100 €

Bearbeitung eines Studienabbruchs: 50 €

Beratung eines Amendments einer Studie je nach Umfang:

  • bei ausschließlich formalen Änderungen sowie Änderungen in bereits bewerteten Prüfzentren: 35 €
  • bei substantiellen inhaltlichen Änderungen:
    • als federführende Ethik-Kommission in Abhängigkeit vom Beratungsaufwand: 250 -600 €
    • als beteiligte Ethik-Kommission: 50 €

 

Arzneimittelprüfungen (nach AMG n.F. / CTR)

Die Bearbeitungsgebühren werden nach der Klinischen Prüfung- Bewertungsverfahren-Verordnung (KPBV) erhoben.

 

Berufsrechtliche Beratung einer Studie mit externem Sponsor

Erstvotum: 1350 €

Zweitvotum bei multizentrischen Studien: 500 €

 

Die Verfahrenskosten – beschlossen von der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn am 07.07.2010 und genehmigt vom Ministerium für Innovation und Forschung des Landes NRW am 05.11.2010 – gelten satzungsgemäß ab dem Tag nach der Veröffentlichung, dem 07.12.2010.

Für die Beratung von Klinischen Prüfungen von Medizinprodukten und Leistungsbewertungsprüfungen erfolgt die Gebührenfestsetzung nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW.

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