Verfahrenskosten

Verfahrenskosten

Nach § 9 Abs. 1 und 2 der Satzung werden folgende Verfahrenskosten für die Beratung von Forschungsvorhaben durch die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn erhoben:

Arzneimittelprüfungen (nach AMG a.F.)

Beratung einer monozentrischen Studie:1800 €

Beratung einer multizentrischen Studie:

  • als federführende Ethikkommission bis zehn beteiligte Prüfzentren: 2900 €
  • als lokale Ethikkommission: 600 €

Bearbeitung einer Nachmeldung eines Prüfzentrums als federführende Ethikkommission: 200 €

Prüfung einer aktualisierten Prüferinformation: 100 €

Prüfung eines Jahresberichtes: 100 €

Bearbeitung eines Studienabbruchs: 50 €

Beratung eines Amendments einer Studie je nach Umfang:

  • bei ausschließlich formalen Änderungen sowie Änderungen in bereits bewerteten Prüfzentren: 35 €
  • bei substantiellen inhaltlichen Änderungen:
    • als federführende Ethik-Kommission in Abhängigkeit vom Beratungsaufwand: 250 -600 €
    • als beteiligte Ethik-Kommission: 50 €

 

Arzneimittelprüfungen (nach AMG n.F. / CTR)

Die Bearbeitungsgebühren werden nach der Klinischen Prüfung- Bewertungsverfahren-Verordnung (KPBV) erhoben.

 

Berufsrechtliche Beratung einer Studie mit externem Sponsor

Erstvotum: 1350 €

Zweitvotum bei multizentrischen Studien: 500 €

 

Die Verfahrenskosten – beschlossen von der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn am 07.07.2010 und genehmigt vom Ministerium für Innovation und Forschung des Landes NRW am 05.11.2010 – gelten satzungsgemäß ab dem Tag nach der Veröffentlichung, dem 07.12.2010.

Für die Beratung von Klinischen Prüfungen von Medizinprodukten und Leistungsbewertungsprüfungen erfolgt die Gebührenfestsetzung nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW.

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