Verfahrenskosten
Nach § 9 Abs. 1 und 2 der Satzung werden folgende Verfahrenskosten für die Beratung von Forschungsvorhaben durch die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn erhoben:
Arzneimittelprüfungen (nach AMG a.F.)
Beratung einer monozentrischen Studie:1800 €
Beratung einer multizentrischen Studie:
- als federführende Ethikkommission bis zehn beteiligte Prüfzentren: 2900 €
- als lokale Ethikkommission: 600 €
Bearbeitung einer Nachmeldung eines Prüfzentrums als federführende Ethikkommission: 200 €
Prüfung einer aktualisierten Prüferinformation: 100 €
Prüfung eines Jahresberichtes: 100 €
Bearbeitung eines Studienabbruchs: 50 €
Beratung eines Amendments einer Studie je nach Umfang:
- bei ausschließlich formalen Änderungen sowie Änderungen in bereits bewerteten Prüfzentren: 35 €
- bei substantiellen inhaltlichen Änderungen:
- als federführende Ethik-Kommission in Abhängigkeit vom Beratungsaufwand: 250 -600 €
- als beteiligte Ethik-Kommission: 50 €
Arzneimittelprüfungen (nach AMG n.F. / CTR)
Die Bearbeitungsgebühren werden nach der Klinischen Prüfung- Bewertungsverfahren-Verordnung (KPBV) erhoben.
Berufsrechtliche Beratung einer Studie mit externem Sponsor
Erstvotum: 1350 €
Zweitvotum bei multizentrischen Studien: 500 €
Die Verfahrenskosten – beschlossen von der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn am 07.07.2010 und genehmigt vom Ministerium für Innovation und Forschung des Landes NRW am 05.11.2010 – gelten satzungsgemäß ab dem Tag nach der Veröffentlichung, dem 07.12.2010.
Für die Beratung von Klinischen Prüfungen von Medizinprodukten und Leistungsbewertungsprüfungen erfolgt die Gebührenfestsetzung nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW.