Ethikkommission
Im Rahmen der bundes- oder landesrechtlich zugewiesenen Aufgaben berät die Ethikkommission Forschungsvorhaben insbesondere nach den §§ 40 – 42 a Arzneimittelgesetz sowie der EU-Verordnung 536/2014, nach den §§ 19 – 24 Medizinproduktegesetz bzw. für nach dem 26.05.2021 eingereichte Vorhaben gem. Art. 62 Abs. 1, Art. 74 und Art. 82 Abs. 1 der Medical Device Regulation (EU-Verordnung 745/2017), sowie nach §§ 8 und 9 Transfusionsgesetz, §§ 31 ff. Strahlenschutzgesetz und schließlich nach § 15 Abs. 1 der Berufsordnung der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte in der jeweils geltenden Fassung.
Die Ethikkommission legt ihrer Arbeit neben den gesetzlichen Bestimmungen und berufsrechtlichen Regelungen die Deklaration des Weltärztebundes von Helsinki in der jeweils geltenden Fassung zugrunde. Sie berücksichtigt einschlägige nationale und internationale Empfehlungen einschließlich der wissenschaftlichen Standards.
Die Ethikkommission ist interdisziplinär besetzt. Ihre Mitglieder sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie haben nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln.
Einrichtung, Aufgaben und Verfahrensweisen sind in einer Satzung geregelt.