Klinische Prüfungen mit Arzneimitteln
- Anträge nach §§ 40-42b Arzneimittelgesetz a.F.
Für Arzneimittelprüfungen können für eine zwölfmonatige Übergangsfrist bis zum 31.01.2023 Anträge nach AMG a.F. gestellt werden. Hier finden Sie die entsprechenden Informationen und Mustertexte: