Klinische Prüfungen mit Medizinprodukten
- Anträge nach §§ 20 – 23 a MPG
Für Medizinprodukteprüfungen, die bis zum 30.03.2021 eingereicht wurden, gilt weiterhin das MPG. Das gilt ebenso für klinische Prüfungen, die ohne Antrag auf Anwendung der MDR bis zum 25.05.2021 eingereicht wurden.
Hier finden Sie die entsprechenden Informationen und Mustertexte: