Retrospektive Auswertung von Daten
Ein retrospektives Forschungsvorhaben liegt vor, wenn zum Zeitpunkt der Fragestellung bzw. Antragstellung alle zu verwendenden Daten bereits vollständig erhoben sind, d.h. schon vorliegen und damit rein „zurückblickend“ ausgewertet werden.
Bei retrospektiver in Verbindung mit prospektiver Datenerhebung wählen Sie bitte die Kategorie „prospektive Studie“ mit der Checkliste Variante A.
Mit Änderung der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.07.2025 und Neufassung von § 15 Abs. 1 unterliegen die ausschließlich retrospektiven epidemiologischen Forschungsvorhaben nun ebenfalls der Beratungspflicht.
Hier finden Sie Checkliste, Formblatt und Mustertexte für retrospektive Studien:
Dokument | PDF- Format |
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1- Antragsformular | |
5- Studienprotokoll Variante D | |
8-Angaben zur Finanzierung und Kostenübernahmeerklärung | |
7-Erklärung zur Eignung des Studienzentrums |