Retrospektive Auswertung von Daten
Ein retrospektives Forschungsvorhaben liegt vor, wenn zum Zeitpunkt der Fragestellung bzw. Antragstellung alle zu verwendenden Daten bereits vollständig erhoben sind, d.h. schon vorliegen und damit rein „zurückblickend“ ausgewertet werden.
Bei retrospektiver in Verbindung mit prospektiver Datenerhebung wählen Sie bitte die Kategorie „prospektive Studie“ mit der Checkliste Variante A.
Die ausschließlich retrospektiven epidemiologischen Forschungsvorhaben sind von der Beratungspflicht nach § 15 Abs. 1 BO NW ausgenommen.
Hier finden Sie Checkliste, Formblatt und Mustertexte für retrospektive Studien:
Dokument | PDF- Format |
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1- Antragsformular | |
5- Studienprotokoll Variante D | |
8-Angaben zur Finanzierung und Kostenübernahmeerklärung | |
7-Erklärung zur Eignung des Studienzentrums |