Retrospektive Studien
Ein retrospektives Forschungsvorhaben liegt vor, wenn zum Zeitpunkt der Fragestellung bzw. Antragstellung alle zu verwendenden Daten bereits vollständig erhoben sind, d.h. schon vorliegen und damit rein „zurückblickend“ ausgewertet werden.
Die ausschließlich retrospektiven epidemiologischen Forschungsvorhaben sind von der Beratungspflicht nach § 15 Abs. 1 BO NW ausgenommen.
Hier finden Sie Checkliste, Formblatt und Mustertexte für retrospektive Studien:
Dokument | Word- Format | PDF- Format |
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Checkliste | ||
Formblatt | ||
Mustertext Patienteninformation_DSGVO |